Schutzkonzept für die Feier von Gottedienst im Bistum Trier; aktualisierte Fassung vom 11. Januar 2020
Eine Nasen - Mund - Maske zu tragen:
+ beim Betreten und Verlassen der Kirche
+ während des gesamten Gottesdienstes
Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
- zwischen einzelnen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft
leben
Ab sofort ist der Gemeindegesang untersagt.
Eine Einbahn-Regelung für das Betreten und Verlassen der Kirche, wie auch für den Kommuniongang einzurichten.
Die Warmluftheizungen müssen während des Gottesdienstes ausgeschaltet .
Die Warmluftheizungen mit Gebläse dürfen aufgrund der Umwälzung der Raumluft und der darin enthaltenen Aerosole nicht betrieben werden, wenn sich im Raum Personen aufhalten.
Die Empfangsteams für die Gottesdienste am Eingang der Kirchen sorgen weiterhin für die Einhaltung des Schutzkonzeptes.
Die max. Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten ist auf 100 Personene begrenzt!
Die geltenden Abstandsregeln sind zu beachten.
Eine vorherige Anmeldung für die Feiertags- und Sonntagsgottesdienste
im Pfarrbüro (02633 9422) bleibt weiterhin bestehen.
Bürostunden des Pfarrbüros Montag bis Donnerstag: vormittags von 09:30 h - 11:30 h
Montag und Donnerstag: nachmittags von 15:00 h - 17:00 h
Im Bedarfsfall müssen die Daten der
Gottesdienststeilnehmer zur
Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben.
Von Montag bis Donnerstag feiern wir
um 18:00 Uhr, in Maria Himmelfahrt, Bad Breisig,
die Heiige Messe.
Hierfür ist keine telefonische Anmeldung erforderlich.
Die Gottesdienstordnung finden Sie unter dem Link Gottesdienstordnung
Zur Zeit werden in den Gottesdiensten die bestellten Messintentionen nicht namentlich erwähnt;
es wird aber in dieser Intention die hl. Messe gefeiert.
Bis auf weiteres werden im Zusammenhang mit Sterbefällen in unserer Pfarreiengemeinschaft noch keine Eucharistiefeiern gefeiert.
Der Grund hierfür liegt in den unterschiedlich großen/kleinen Kirchen, die nur eine äußerst begrenzte Teilnehmerzahl zulassen.
Die Spendung von Taufe, Trauung, Erstkommunion sind möglich unter Beachtung der aktuellen Vorgaben.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht gestattet,